Erziehungsbeistand
Jugendhilfe Märkisch Oderland
Erziehungsbeistand
Auftragsgrundlage
Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere der § 30 SGB VIII.
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern:“
Ziele der pädagogischen Arbeit
Die Erziehungsbeistandschaft ist ein vorrangig am Kind oder Jugendlichen orientiertes Angebot, dass auf positive Verhaltensänderungen einschließlich des Sozial- und Leistungsverhaltens in der Schule zielt.
Unterstützungsangebote zielen darüber hinaus auch auf die (Wieder) Herstellung tragfähiger Familienbeziehungen, die eine Fremdunterbringung möglichst vermeiden soll.
Zielgruppe
Ältere Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Durchführung und Organisation
Zugang: Antrag auf Hilfen zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt
Umfang: Die Dauer der Hilfe richtet sich nach dem Bedarf der Kinder und Jugendlichen und wird im Rahmen der Hilfeplanung individuell vereinbart
Umsetzung: Die Betreuung erfolgt in der Regel in dem gewohnten Umfeld der Familie. Der zeitliche Einsatz richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie.
Einsatzorte: Der Erziehungsbeistand als aufsuchende Arbeit ist im gesamten Landkreis MOL möglich.
Die Haupteinsatzorte unseres Trägers befinden sich aktuell in
Bad Freienwalde, Wriezen, Seelow, Neuhardenberg, Müncheberg und den jeweils umliegenden Orten.